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29.04.2009 (Praxisnetz Süderelbe Newsletter 10/2008)

UMSATZSTEUERPROBLEME BEI INDIVIDUELLEN GESUNDHEITSLEISTUNGEN (iGeL) - Newsletter Praxisnetz Süderelbe 10/2008

Bei Individuellen Gesundheitsleistungen unterstellt die Finanzverwaltung in vielen Fällen eine generelle Umsatzsteuerpflicht. Dies resultiert aus der Generalannahme, dass eine medizinische Notwendigkeit bei IGeL nicht vorliegen kann, da die gesetzliche Krankenversicherung die Leistung nicht erstattet. Aber auch IGeLn sind nach den allgemeinen umsatzsteuerlichen Maßstäben auf die Steuerfreiheit hin zu beurteilen .... - StB Lars Stuhlmüller

Praxisnetz Süderelbe Newsletter 10/2008

Verfasser:
Lars Stuhlmüller
Steuerberater
Stuhlmüller & Partner
Steuerberater- und Rechtsanwaltssozietät
70839 Gerlingen (bei Stuttgart)
07156/436220
http://www.stuhlmueller.com
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